Heimliche Vaterschaftstest

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    • Heimliche Vaterschaftstest

      Zypries bekräftigt Nein zu heimlichen DNA-Tests
      Bundesjustizministerin Zypries will heimliche Vaterschaftstests in einem neuen Gesetz unter Strafe stellen. Vor dem Bundesverfassungsgericht, das über die Beschwerde eines betroffenen Mannes verhandelt, sagte sie, man müsse stattdessen andere Wege zur Feststellung der Vaterschaft erleichtern.Karlsruhe - Eine Verwertung heimlich erstellter Gutachten vor Gericht würde die Grundrechte des Kindes verletzen, sagte die SPD-Politikerin heute vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Erste Senat verhandelte über die Beschwerde eines Mannes, der einen heimlichen DNA-Test seines Kindes durchführen ließ und damit seine Vaterschaft anfechten wollte. Er war im vergangenen Jahr vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.Zypries kündigte an, dass heimliche Vaterschaftstests in einem neuen Gendiagnostik-Gesetz unter Strafe gestellt werden sollen. Es könne nicht sein, dass in Deutschland heimlich genetische Daten genommen und untersucht würden. "Das ist völlig egal, ob das mutmaßliche Väter, ob das Arbeitgeber oder Versicherungen betrifft", sagte Zypries nach der etwa zweistündigen Verhandlung.Nach Vorstellung der Ministerin sollen aber die Hürden zur Feststellung der Vaterschaft gesenkt werden. Bislang müssen Männer stichhaltige Gründe dafür vortragen, dass es Zweifel an ihrer Vaterschaft gibt, damit ein Abstammungsgutachten erstellt wird. Nach Plänen der Regierung müssen Väter aber in Zukunft ihren Antrag nicht mehr begründen. Der Regierungsentwurf für die Reform soll Anfang des kommenden Jahres fertig sein.Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der heimlich einen ausgespuckten Kaugummi seiner rechtlichen Tochter sowie eine eigene Speichelprobe vergleichen ließ. Nach seiner Aussage ist er nicht der biologische Vater seiner Tochter. Die darauf gestützte Vaterschaftsanfechtungsklage war vor dem Oberlandesgericht Celle ohne Erfolg.Der Kläger scheiterte auch mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter argumentierten im Januar vergangenen Jahres, dass die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Der Beschwerdeführer, der die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, berief sich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Er könne damit die Abstammung seines rechtlichen Kindes gerichtlich klären lassen.Zypries' Entwurf "gelungen und elegant"Rechtsanwalt Rüdiger Zuck argumentierte heute, dass sein Mandant mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig sei. Dies sei ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, dass die Vaterschaft nicht vorliege. Zudem habe der Mann nur zwei Jahre mit seiner Freundin zusammengelebt. "Die Beziehung als solche war kurz", betonte Zuck.Die Vaterschaft zu klären ist nach Darstellung Zucks von existenzieller Bedeutung für den Vater. Außerdem müsse sein Mandant materielle, soziale und moralische Verantwortung für das Kind tragen. Sein Mandant habe den heimlichen Test wegen einer Notlage gemacht. In der Verhandlung lobte der Anwalt Zypries' Entwurf als gelungen und elegant. Damit würden heimliche Tests überflüssig.Heimliche Vaterschaftstests sind auch unter Bund und Ländern umstritten. Nach dem Willen der baden-württembergischen Landesregierung sollen sie zumindest Angehörigen erlaubt werden.Bayern hat ebenfalls einen Entwurf in den Bundesrat eingebracht, der dem von Zypries ähnlich ist. Der Freistaat will den Vätern noch mehr entgegenkommen, heimliche Tests aber auch nicht gestatten.(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 421/05)




      bin gerade bei spon drüber gestolpert. das ganze geistert ja schon eine weile durch die medien. um ganz ehrlich zu sein, ist das ein thema, bei dem mir regelmäßig das messer in der tasche aufgeht. überall wird der datenschutz verringert, teils von der politik, teils durch die idiotie der leute selber. wenn Beckstein nach mehr überwachung schreit, stimmen viele plötzlich ein. aber hier, wo unter dem deckmantel des datenschutzes, die gleichberechtigung von mann und frau ad absurdum geführt wird, beschwert sich keiner. ein groteskeres beispiel als den 90% zeugungsunfähigen mann gibt es doch nicht, oder?
      woher kommt diese praxis? aus der gleichen ecke, wie die immer noch andauernde bevorzugung der frau, wenn es um die "verteilung" der kinder nach einer trennung geht? oder liegt es daran, daß wir schon seit 1968 familienministerINNEN haben?
      ich ärgere mich sehr über diese ungleichbehandlung der geschlechter, auch wenn es mich (noch?) nicht betrifft.
      mich würde besonders auch die meinung der frauen zu diesem thema interessieren. ?-(