Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) glaubhaft gemacht werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt...
Weiterlesen auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums:
stmi.bayern.de/buerger/staat/s…ehoerigkeit/detail/05788/
Naja, da es hier ja einige "Deutsche" gibt, denen Deutschland scheißegal ist (siehe Umfrage Heimatland Deutschland), können die sich ja eine andere Staatsangehörigkeitsurkunde holen
