Ebay Auktionen?

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    • Ebay Auktionen?

      Original von Golem.de
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      Widerrufsrecht auf der Kippe?

      Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob eBay-Auktionen im Sinne des Gesetzgebers tatsächlich Auktionen sind oder die Verkäufe dem Fernabsatzgesetz unterliegen. Nur in letzterem Falle hätte der Ersteigerer gegenüber gewerblichen Verkäufern die Möglichkeit des 14-tägigen Widerrufsrechtes, das eine Rückgabemöglichkeit mit sich zieht.

      Der Kläger in diesem Fall handelt gewerblich mit Schmuck und stellte auf der Website von eBay ein Diamantarmband zur Versteigerung ein. Der Beklagte gab das höchste Gebot ab, verweigert jedoch Zahlung und Abnahme des Schmucks. Bei der juristischen Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob dem Beklagten ein Widerrufsrecht nach Paragraf 312 d I BGB zusteht. Dies ist gemäß Paragraf 312 d IV Nr. 5 BGB nicht der Fall, wenn es sich bei der Internet-Aktion um eine Versteigerung im Sinne des Paragrafen 156 BGB gehandelt hat.

      Das Amtsgericht Rosenheim (AG Rosenheim - 16 C 2881/02) und das Landgericht Traunstein (LG Traunstein - 6 S 2375/03) hatten zuvor die Klage des Schmuckverkäufers abgewiesen und dem Käufer das Widerrufsrecht eingeräumt.

      Das Urteil des Bundesgerichtshofs soll am 3. November verkündet werden.


      Na? Was sagt ihr dazu..?!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SirBelial ()

    • was ich dazu sage? ansich ist es so schon richtig meiner ansicht nach ... ansich soll man ja nur bieten bei was was man wirklich haben will, und dann plötzlich seine meinung ändern ist meiner ansicht nach nicht das wahre ... immerhin rechnet der verkäufer ja auch damit das er es dann an diesen und jedem zu dem gebotenen preis verkauft ... naja ... kann so ned wirklich was sagen eben, aber ich finds ok
      Klar bin ich verrückt, aber das heißt nicht,
      dass ich falsch liege. Ich bin irre, aber nicht krank.
      - [Werewolf Bridge, Robert Anton Wison]
    • Find ich an und für sich auch richtig... sonst könnte man ja überall so zum spass mitbieten. Wenn man wo mitsteigert soll man das auch kaufen wenn man halt der höchstbietende ist. klar, is scheisse wenn man dann das interesse verliert oder das geld nicht auftreiben kann... aber naja, das sollte man sich halt gut überlegen.
      is einem freun von mier schon passiert das er bei 5 handys mitgeboten hat und dann überall der höchstbietende war^^ naja... hat die scheisse gekauft und dann ab damit wieder ins Ebay ;)

      Kann halt auch dumm laufen...
      (15:03:26) (|S|)** ach, das hb ist voll mit dekadenten Usern, die geistig onanierend sich gegenseitig feiern irgendein pille-palle-thema bis zum erbrechen zu diskutieren und über meinungen sinnieren, wo nix zu reden gibt

      (16:27:20) (Z) von jemand, der wohl in seinem privaten leben nicht soviel ausgleich hat, ausser das hb, von so jemanden sollte man sich nicht runtermachen lassen ;)

      (16:32:12) (V) das hb ist die perfekte ansammlung von gescheiterten persönlichkeiten. man muss nur die user-liste durchgehen, hinter jedem zweiten (und mehr) account steckt ein klassischer stereotyp an potenziellen ~zensiert~.

      **Name der Redaktion bekannt



      [GLOW=darkred]+*°° ~I Wish You Were Here~*°°+[/GLOW]
    • Original von SonicX2
      was ich dazu sage? ansich ist es so schon richtig meiner ansicht nach ... ansich soll man ja nur bieten bei was was man wirklich haben will, und dann plötzlich seine meinung ändern ist meiner ansicht nach nicht das wahre ... immerhin rechnet der verkäufer ja auch damit das er es dann an diesen und jedem zu dem gebotenen preis verkauft ... naja ... kann so ned wirklich was sagen eben, aber ich finds ok


      Es gibt Programme zur Ersteigerung von Dingen bei Ebay.
      Wenn du dich da einmal verklickst hast du mitgeboten und wenn du Pech hast, ists was teures was du eigendlich garnicht wolltest.
      Okay, Dummheit muss bestraft werden... aber nicht so, denke ich.
    • ich halte eine ebayauktion für einen gültigen kaufvertrag, alles andere ist nicht im sinne des verkäufers.
      wer bietet hat es auch zu zahlen
      vor allem bei höheren beträen fallen nicht gerade wenige euros an gebühren an, wer übernimmt die dann ?
      Time Is Like A Bullet From Behind

      Es ist die Angst vor meiner Nähe,
      Die mich fester an Dich kettet
      Und der Zorn in Deinen Augen,
      Der mich vor der Wut in mir errettet.
      Ich bin Du, und wir sind wir,
      So sehr es mich zerreißt ...


      [BLINK]ALLE LIEBEN SPANKY![/BLINK]
    • Original von darkinsanity
      Original von SonicX2
      was ich dazu sage? ansich ist es so schon richtig meiner ansicht nach ... ansich soll man ja nur bieten bei was was man wirklich haben will, und dann plötzlich seine meinung ändern ist meiner ansicht nach nicht das wahre ... immerhin rechnet der verkäufer ja auch damit das er es dann an diesen und jedem zu dem gebotenen preis verkauft ... naja ... kann so ned wirklich was sagen eben, aber ich finds ok


      Es gibt Programme zur Ersteigerung von Dingen bei Ebay.
      Wenn du dich da einmal verklickst hast du mitgeboten und wenn du Pech hast, ists was teures was du eigendlich garnicht wolltest.
      Okay, Dummheit muss bestraft werden... aber nicht so, denke ich.

      müssen tut garnichts, aber jeder sollte für sich wissen worauf er sich im leben einlässt, es ist überall das selbe, egal ob man sich ins auto setzt, bei ner auktion mitbietet, oder pilze sammelt und futtert, es ist egal was und wo, wenn man etwas macht kanns konsequenzen geben, wenn man sich besoffen ins auto setzt kann man auch nicht sagen der alk ist schuld, man selbt trinkt das zeug, genauso ist es mit dem programm, ka ob die offiziell sind oder nicht, aber wenn man sowas benutzt sollte man wissen worauf man sich einlässt wenn man einen fehler macht, pech kann man überall haben, aber es hat immer auch seinen grund ... <-- meine ansicht
      Klar bin ich verrückt, aber das heißt nicht,
      dass ich falsch liege. Ich bin irre, aber nicht krank.
      - [Werewolf Bridge, Robert Anton Wison]
    • IMHO steht unter jedem Angebot: "IHR GEBOT IST ALS BINDEND ZU BETRACHTEN". Irgendwo faseln die auch was von Kaufvertrag. Sollte sich das irgendein Ebay-nutzer mal durchlesen kann man mit den angehenden Birnen bestimmt ganz N.Y. erleuchten. :wall:
      Mit sowas den Bundesgerichtshof zu belästigen grenzt schon an Amtsmissbrauch (ja, ich weiß).