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Vorherige Beiträge 7

  • Mal ganz davon abgesehen, dass ich sowohl die juristische Lösung dieses Problems als sehr unverhältnismäßig erachte, (so sie sich in dem Rahmen erstreckt, der immer von der Industrie angegeben wird), habe ich herzlich wenig mit diesem Thema zu tun. Was mich allerdings tatsächlich nervt, ist die Tatsache, dass mir auf jeder DVD, die ich rechtmäßig erworben habe, erklärt wird, wie gemeingefährlich ich doch sei, selbige zu kopieren- ich finde es etwas dreist, den Käufer einer DVD unter Generalverdacht zu stellen und ihm einen idiotischen "Aufklärungsfilm" anzudrehen, den er nicht mal unterbrechen kann. Allein das wäre schon ein Grund, sich den Film ohne diesen Vorspann illegal (!!!- Oh mein Gott -!!!) herunterzuladen, ohne dass man in die Pflicht genommen wird, einmal an dem Blizzard des Illegalen zu schnüffeln. Wenn schon, denn schon, hm? :D
  • Original von Sauron
    Gibt's eigentlich noch diese "Raubkopierer sind Verbrecher"-Werbung?

    die gibts immer noch... war letzhin im kino und da kam die vorschau von "rattatui" oder so ähnlich... irgend so n komischer disney film halt... und anstelle einer "normalen" vorschau, war des ein kurzer "raubkopieren ist böse"-film in dem einem eben die charaktere aus dem film erklären was an raubkopien alles blöd is, und dass man doch lieber das orignal schauen sollte.... :dreh:
  • Das liest sich doch wirklich sehr angenehm!

    Ich lade zwar schon seit einiger Zeit nichts mehr herunter, aber diese Entwicklung finde ich dennoch gut.

    Das steht wirklich in keinem Verhältnis...

    Gibt's eigentlich noch diese "Raubkopierer sind Verbrecher"-Werbung?
    Die müsste doch dann als logische Schlussfolgerung auch verschwinden, oder?
  • Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

    SG5500

    Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht......

    weiter gehts hier
    heise.de/newsticker/meldung/93376

    :headbang: