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Vorherige Beiträge 22

  • Du meinst, diese Methode wird benützt, um mißliebige Personen oder Gruppierungen zu schikanieren? Gäbe es da nicht Mittel, die persönlich mindestens genauso lästig, juristisch aber weniger anfechtbar wären?
  • Ein OGH-Urteil sollte reichen, um die Sache juristisch zu klären.

    Problematisch ist wahrscheinlich, daß die Betroffenen nicht den langen finanziellen Atem haben, um die Geschichte eventuell durch mehrere Instanzen durchzufechten. Aber im guten alten Geist der linken Solidarität findet sich sicher zumindest eine Gruppe, die die Fälle sammelt und juristisch vertritt.

    Daß eine Staatsanwaltschaft sich hier so locker auf eine Anklage einläßt, finde ich auch befremdend, da muß ich Dir recht geben. Ich wäre ja geneigt, es auf einen besonders unternehmungslustigen Staatsanwalt, der ein bißchen Profil brauchen kann, zurückzuführen, aber soweit ich das verstanden habe, betrifft es mehrere. Seltsam.
  • Die Traeger sehen es als solches. Ich nicht.
    In einem Urteil von '73 hat der oberste Gerichtshof aber bereits das Tragen dieser Zeichen in einem "eindeutigen" Kontext erlaubt. (klar welcher :) )
    Damit folgt das Gericht der Intention von Ab. 3, der die Verwendung fuer die Behandlung *ueber* verfassungsfeindliche Symbole zulaesst.