Original von Amalthea
Ich hab dann heute gerüchteweise von dreien gehört, die NICHT ins Ref dürfen, weil sie einen BMI über 25 haben. Und von vieren, die nicht verbeamtet werden, bzw. nur unter Vorbehalt, da auch deren BMI zu hoch ist.
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Ich hab jetzt ein bisschen im Internet gekramt, hab aber die unterschiedlichsten Aussagen bez. der maximalen BMI-Höhe gefunden.
In Bayern liegt die Grenze wohl tatsächlich bei 25, in Hamburg hingegen bei 27. In anderen Bundesländern hab ich 28-30 gefunden.
Eine Untergrenze hab ich nicht ausmachen können.
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Die BMI-Grenze von 30 kann ich sogar nachvollziehen, da man, soweit ich weiß, aus medizinischer Sicht ab diesem Wert als adipös, sprich tatsächlich als krank gilt und somit den körperlichen Herausforderungen des Lehrerberufs evtl. nicht standhalten könnte. Ja, ich bin mir sicher, dass mir jetzt sofort einige hier den eigenen BMI-Wert unter die Nase halten und somit das Gegenteil als erwiesen ansehen.
Das sollten sie lieber bleibenlassen...
Okay, die Grenze wirklich bei 25 anzusetzen, ist natürlich herb - das gebe ich schon zu.
Aber prinzipiell ist die Sache nicht ganz so abstrus oder 'diskriminierend', wie sie auf den ersten Blick vielleicht aussehen mag.
Im Grunde geht es dabei darum, daß der Staat, wenn er Arbeitnehmer in den Beamtenstatus übernimmt, weitreichende Garantien für ihre zukünftige Existenz abgibt: Diese Leute sind entschieden weniger leicht kündbar als Angestellte. Die Einstellungsuntersuchungen haben den Zweck, zumindest in etwa abschätzen zu können, ob der Bewerber eventuell schon nach kurzer Zeit nur zwischen Krankenstand und Kuraufenthalt pendeln wird. Gerade wegen des guten Kündigungsschutzes von Beamten sind ihre Krankenstandstage teilweise exorbitant zahlreich, und im mittleren Alter gehört es geradezu zum guten Ton, die Hälfte des Jahres mit der Pflege diverser körperlicher Gebrechen zu verbringen. Und das ist teuer.
Das letzte Jahr vor der angestrebten Frühpensionierung wird dann überhaupt im Regelfall zu Hause verbracht... 'krankenstandshalber' selbstverständlich - es muß ja schließlich deutlich demonstriert werden, daß man nicht mehr arbeitsfähig ist.
Die Adipositas wiederum ist klassischerweise das erste Symptom des 'metabolischen Syndroms', an dem in Europa ein enormer Bevölkerungsanteil leidet: Die Trias 'Adipositas, Hypertonie, Diabetes Typ 2' bedeutet einen Rattenschwanz an Therapien und Folgeerkrankungen bei deutlich reduzierter Leistungsfähigkeit.
Und im Gegensatz zu den Folgeschäden durch Nikotinabusus, bei denen es in der Regel zu einer deutlichen Reduktion der Lebenserwartung kommt, liegen Patienten mit metabolischem Syndrom der Gesellschaft jahrzehntelang auf der Tasche. Das liebe 20-jährige Dickerchen verwandelt sich im Lauf der Jahrzehnte zunehmend in einen Koloss mit permanenten Beschwerden des Bewegungsapparats und einer ganzen Latte von Medikamenten und Arztterminen. Eine 'Heilung' ist dabei nicht in Aussicht.
Ich gehe einmal vertrauensvoll davon aus, daß ich mich damit voll in die Nesseln setze - aber die BMI-Grenzen bei Einstellungsuntersuchungen im Staatsdienst sind absolut vernünftig. Es ist im Gegenteil schade, daß ein Überschreiten der Grenzwerte über einen bestimmten Bereich (sagen wir einmal 30) nicht zum Verlust des bereits erreichten Beamtenstatus, bzw. zu einer Überprüfung der Frage, ob dieser beibehalten werden kann, führt.