Tornado Einsatz beim G8 Gipfel - Ohne Rechtsgrundlage

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    • Tornado Einsatz beim G8 Gipfel - Ohne Rechtsgrundlage

      Hm. Was ist eigentlich davon zu halten, wenn man das Militär ohne rechtliche Grundlage - also um es mal genau zu sagen - rechtswidrig - einsetzt, um Demonstranten zu fotografieren?

      Nur, weil man mit einem Flugzeug besser geeignet ist zum Fotographieren als ein Hubschrauber? Das ist nichts anderes als grundsätzlich verfassungswidrig.

      Wird es deswegen Konsequenzen geben? Na ich hoffe es doch mal stark, denn was sich die Regierung mit dem Einsatz erlaubt hat, ist eine riesen Schweinerei! Sich einfach über geltendes Recht hinwegzusetzen! :nono:
      +++ Rege Satanas! +++
      +++ Ave Satanas! +++
      +++ Heil Satan! +++
    • ich würde gern mal wissen, wer das warum entschieden hat? Da waren jede Menge Hubschrauber am Start, warum Tornados? Wollte man mal ein wenig einschüchtern oder vorgezogen Realitäten für den Inlandseinsatz der Bundeswehr schaffen? Vielleicht hat man auch gedacht, merkt eh keiner - 150 Meter über dem Camp. Und den Demonstranten glaubt sowieso keiner - da ein Flugzeug! - ja is scho recht - geh weida.

      Mal was zur rechtlichen Seite. Ich hab leider keinen Grundgesetzkommentar. Wenn mich in der nächsten Woche mal die Neugier packt, such ich mir mal einen.

      Maßgeblich ist wohl § 35 GG [Rechts- und Amtshilfe]

      (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

      (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

      (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

      Hier bezieht man sich in den Presseartikeln meist auf Absatz 1 - kommt auch am ehesten in Frage.

      ein Kommentar dazu:

      "So beinhaltet Abs. 1 der Vorschrift den Grundsatz, dass sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Unter Amtshilfe wird die Vornahme von Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art durch eine andere Verwaltungsbehörde zur Unterstützung einer Amtshandlung der ersuchenden Behörde verstanden. Da auch die Bundeswehr eine Behörde im Sinne des Absatz 1 ist, kann sie grundsätzlich Amtshilfe leisten.

      Allerdings sind wegen Art. 87 a Abs. 2 GG nur verteidigungsfremde Hilfeleistungen zulässig, so
      dass sich die Amtshilfe der Streitkräfte zumeist auf die rein technische Hilfe beschränkt (beispielsweise die Bereitstellung von technischem Gerät oder die zeitlich begrenzte Überlassung von Bundeswehrkasernen an Polizeikräfte)."

      verteidungsfremde Hilfeleistung - ist ein Tornadoeinsatz verteidigungsfremd? Die Dinger sind Kampfflugzeuge, die mind. verteidigen bzw. aufklären sollen. Wird er unbewaffnet zu einem bloßen technischen Gerät? Und ist Aufklärung verteidigungsfremd?

      und weiter unten - wobei es unklar ist, ob das auch für den 1. Absatz gilt:

      "Schließlich dürfen nur solche Hilfsmittel eingesetzt werden, die auch den Polizeikräften des Landes bzw. der Länder für die Erledigung ihrer Aufgaben originär zur Verfügung stünden. Deshalb ist bislang vor allem die Verwendung militärischer Kampfmittel ausgeschlossen."

      Wenn dies auch für Absatz 1 gilt - ist der Fall klar - verfassungswidrig.

      hier noch die Quelle:
      bundestag.de/bic/analysen/2007…Bundeswehr_im_Inneren.pdf
      "Und ois kaputt geht wei wir ned durchblicken,
      waun Yoghurt Landliebe haast obwoi ma`d Natur ficken!
      ...
      Während`s fost olle blenden mit da Reizüberflutung,
      oba kana mehr merkt das uns nix bleibt für die Zukunft;
      An dem Punkt wo a da Bischof si`s im Netz besorgt -
      was i dass jetz kumman muass mei letztes Wort!"

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Murkser ()

    • Der Witz an der Sache ist eigentlich nicht die nachstehende Diskusion darüber, die eigentlich völlig fehl ist - denn es war verfassungswidrig. Der Witz ist die Tatsache, daß es getan wurde ohne das jemand es verhindern konnte und es jetzt völlig gleichgültig ist, ob es legal oder illegal war - denn es ist bereits eine abgeschlossene Handlung.
      Oder glaubt von euch wirklich jemand, man könne dem Herrn Inne. damit ein Stuhlbein absägen? Höchstens wird es einige Bauernopfer geben, die mir bereits jetzt schon aufgrund ihrer Unschuldigkeit leid tun.
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      Sic Luceat Lux

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