Original von Amalthea
Das zeigt, dass aus kirchenrechtlicher Sicht die "Vergebung" nur geschieht, wenn ein Priester Teil des Sakramentes ist, also die Nähe zu Gott allein nicht reichen kann.
Ich bin versucht zu sagen, dass die RKK mit den Freikirchen ("Jeder Christ ist Priester") ganz genau das bekommen hat, was sie verdient.
Allerdings ist es kirchenrechtlich auch so geregelt, dass nicht jede Sünde vergebbar ist (6. Gebot), außer sie wird in Todesgefahr gebeichtet. Dann muss jede Sünde vergeben werden. Diese kirchenrechtliche Seite ist natürlich absolut anmaßend und hat sicher verwerfliche Geschichtsgründe.
Nett formuliert. Wirklich nett.
Von dem grundsätzlichen Blödsinn, der in der "Vergebung" steckt, will ich gar nicht erst anfangen.
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