Angepinnt Bibliotheksregeln

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    • Bibliotheksregeln

      [Wird noch überarbeitet]
      Nachfolgend werden einige Grundregeln für das erstellen von Themen in der Forenbibliothek beschrieben, die Teils aus rechtlichen und technischen Gründen zwingend und Teils aus Gründen der Übersichtlichkeit nötig sind. Es wurde dabei darauf verzichtet, unnötige Regelungen zu schaffen.


      Art der zugelassenen Texte

      Gründsätzlich sind alle Texte zugelassen an denen niemand die Urheberrechte besitzt oder verwaltet. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Autor eines Textes bereits mehr als 70 Jahre verstorben ist. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann dann erfolgen, wenn eine schriftliche Genehmigung der generellen Verbreitung eines Textes vorliegt oder der Autor es explizit genehmigt hat den Text hier zu veröffentlichen. Eine Genehmigung muss zur Absicherung in schriftlicher Form mit handschriftlicher Signatur vorliegen.

      Hinweis zur Einordnung von Texten in die Kategorien

      Ausschlaggebend für die Einordnung in eine Kategorie ist die tatsächliche Sprache des vorliegenden Textes und nicht etwa dessen Ausgangssprache.

      Thementitel

      Zur Wahrung der Übersichtlichkeit sind die Themenpräfixe zu nutzen. Ferner müssen folgende Angaben in folgener Reihenfolge im Titel des Themas enthalten sein:

      Textart(Durch Präfix)[Sprache] Titel [Autor]

      So ergäbe sich beim Heidenröslein von Goethe also folgender Thementitel:

      Lyrik [D] Heidenröslein [J.W.Goethe]

      Der Inhalt des Themas

      Das Thema selbst sollte mindestens folgende Angaben beinhalten:

      Autor
      Datum der Veröffentlichung
      Originalsprache

      Natürlich dürfen auch weitere Angaben die Sinnvoll erscheinen hinzugefügt werden. So etwa im Zuge welches Gesamtwerkes ein Gedicht erstmals veröffentlicht wurde aber auch Links zu Interpretationen des Textes sind durchaus sinnvoll.

      Regelung für Texte mit mehr als ca 4 DIN A4 Seiten

      Da Texte mit mehr als etwa 4 DIN A4 Seiten nur schwer in einem Beitrag übersichtlich darzustellen sind, müssen Texte die dieses Limit überschreiten in einem gängigen Textformat an den Eröffnungsbeitrag als Dateianhang angefügt werden.
      Am geeignetsten hat sich dafür das PDF-Format erwiesen, da es auch die Formatierung eines Textes sicher stellt.
      Sollte aus einem Grund keine Möglichkeit bestehen, die Datei als PDF zu liefern, sind auch einfache Textdateien (etwa TXT-Dateien) oder andere plattformübergreifende Dateiformate zugelassen.

      Nach Möglichkeit wird jedoch die Datei nachträglich umgeändert, was nicht bedeutet das man sich die Mühe selber sparen sollte da sie wahrscheinlich ohnehin gewandelt wird.
      [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/sehtos/signatur3.jpg]
      Sic Luceat Lux

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