Frage zum Gesetz

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    • Frage zum Gesetz

      1) Ist es ein Verbrechen, wenn man sagt, man glaube nicht an den Holocaust oder ist es nur ein Verbrechen, wenn man behauptet, dass, es ihn definitiv nicht gab?

      2) Ist es überhaupt ein Verbrechen / Straftat? Oder wie nennt man das?

      Ich weiß selbst nicht, warum ich mich das frage. Ich bin übermüdet und habe nichts zu tun und außerdem hat Sehtos gerade diesen blöden Witz erzählt: "Wusstest du, dass Hitler keinen Führerschein hatte?"

      ... verwirrt.
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    • RE: Frage zum Gesetz

      Original von Lord Syn
      1) Ist es ein Verbrechen, wenn man sagt, man glaube nicht an den Holocaust oder ist es nur ein Verbrechen, wenn man behauptet, dass, es ihn definitiv nicht gab?


      Also, wenn man behauptet, das der Holocaust nie stattgefunden hat wird das als Straftat gehandelt und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft (siehe: lexikon.idgr.de/a/a_u/auschwitzluege/auschwitzluege.php )

      Wie das ganze allerdings aussieht, wenn man sagt, man glaube nicht an den Holocaust kann ich nicht wirklich beanworten. Ich denke aber mal, dass das auch als "Leugnung des Holocausts" aufgefasst wird.
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    • Naja es ist nur so. Ich glaube an gar nichts, was geschehen ist vor dem Tag an den ich mich zurückerinnern kann und ich glaube auch nicht, dass die Realität real ist. Ich glaube überhaupt nichts nicht mal, dass ich gerade tippe. Wäre ich dann pauschal ein Verbrecher? O_o
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    • ja, bist du. ich auch... wir alle eigentlich, oder glaubst du, dass es nen menschen gibt, der ein 100% legales leben führen kann?
      "Und ein sozialkritisches Schlagzeugsolo später ist es soweit: Making disco a threat again. Wow. Und zu 72% geschmacksicher erklärst du jedem, dass ultramarinblau bedeutender ist als aquamarinblau. Und alle glauben es dir. Vorausgesetzt: die Nasenscheidewände halten."
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    • Nene. Ich denke schon, dass es das gab. Also ich meine - warum auch nicht? Ich kanns nicht sagen. Ich war nicht dabei. Man hätte mir auch sagen können, dass wir von einem Planeten namens Rosa-Schlüpfer kommen und auf dem Planeten abgestürzt sind. Noch ein paar glaubhafte Artefakte hinzugefügt und ich hätte keine Ahnung, obs stimmt oder nicht. Wer weiß? Vielleicht kommen wir wirklich vom Planeten rosa Schlüpfer und mich haben alle nur verarscht die letzen 22 Jahre - falls es wirklich 22 Jahre waren. .... :rolleyes:
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    • Dieses Gesetz ist neu. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich es zum Kotzen finde. Jeder soll seine eigenen Rückschlüsse aus der Geschichte ziehen. Mit diesem Gesetz verstößt man deutlich gegen die Menschenrechte, die man ja immer so hochhält. Es geht mir nicht darum, Neonazis zu unterstützen, sondern ums Prinzip. Man könnte das theoretisch mit allen möglichen Belangen auch noch so handhaben, und dann wären wir bald wieder beim altem Extremismus angelangt. So ein Scheiß...
    • Ja. Das wärs wohl (mir gehts wieder besser btw).

      Ich meine. Wie lächerlich. Wir wissen doch eh alle, dass Geschichte von den Siegern geschrieben wird. Ich war nicht dabei, ich habe nichts persönlich miterlebt. Ich nehme zwar an, dass es wohl so war, aber es könnte dennoch auch alles anders gewesen sein. Es ist aber nicht, was ich gefragt habe. Ich wollte nur wissen, ob man dafür bestraft wird, wenn man öffentlich zugibt, nicht an den Holocaust zu glauben. Eine rein hypotetische Frage.
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    • Wer Gesetze erschafft, wo es ein Verbrechen darstellt, wenn jemand nur etwas sagt, der gehört in die Irrenanstalt, Gummizelle...! Und die tozen Fische und Sympathisanten einer solchen Einstellung gleich hinterher...
      An dem Beispiel Holocaust ist sehr gut zu erkennen wie sehr die Werte in unserer Gesellschaft schon verschoben sind.

      Armes Deutschland!
      RexInferusist doof!
    • Dann bitte: stellt euch vor eine der Gedenkfeiern und sagt dort laut und deutlich: euch hat es nie gegeben!

      Das Gesetz ist erdacht worden fuer jene, die aus ideologischen Gruenden eine "Wunde", die noch nicht mal 100 Jahre her ist, ungeschehen sehen wollen.
      Das ist ein Schlag in das Gesicht der Ueberlebenden, und genau deshalb wird es verfolgt.
      Es ist ein Bruch des Vesprechens: "Wir tragen keine Schuld mehr, aber die Verantwortung, dass so etwas nicht wieder geschieht."
      Die Geschichtsschreibung zu diesem Thema ist weder fragmenthaft noch aus einer Quelle. Glaubt ihr wirklich an eine Faelschung?
    • um deine frage mal sachlich zu beantworten:
      §130 STGB sagt eigentlich nichts zum Holocaust

      Es besagt eigentlich nur, dass man den öffentlichen Frieden nicht stören darf und das man nicht zum Hass auf teile der bevölkerung aufstacheln darf...bla, bla...

      Was du generell oder persönlich glaubst ist dir überlassen...und deine Meinung ist in Art. 5 GG geregelt.

      Also solange du niemanden zu gewalt gegen teile der bevölkerung anstachelst ist alles was du denkst und glaubst und sagst legal.
      Weisheit des Tages: Wer im Glaushaus sitzt muss im Keller poppen!!!

      Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit:
      Sie begründet die Weltherrschaft der Dummen.


      [GLOW=red]Glück im Spiel -> Geld für die Liebe[/GLOW]
    • Die Frage ist aber, wo die Leugnung beginnt. Ich meine, man kann genauso gut sagen:
      "Ich bin mir nicht sicher, dass all die Berichte tatsächlich auf Tatsachen beruhen."
      Das wäre dann aller höchstens im weit entferntestem Sinne eine Leugnung, dafür viel eher der Ausspruch von Unsicherheit.

      Nachtrag:
      aus dem StGB (laut Wikipedia-Eintrag den MoD3000 empfohlen hat):
      "bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

      Hier wird es nämlich auch schwierig. Der "öffentliche Frieden" ist dann gestört, wenn jemand eine Meinung bzw. Weltanschauung auf provozierende, unintelligente Weise kundgibt (bsplw. provozierende Fußballfans). Andernfalls sollte es, laut diesem Paragraphen, äußerst kompliziert sein, jemanden vor Gericht hart zu bestrafen, bloß weil er gesagt hat, er selbst gehe nicht von dem Holocaust aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RexPaimon ()

    • Der letzte, der mit so einer Einstellung medientauglich auf die Fresse geflogen ist, war Ernst Zuendel.

      Normalerweise wird man dann aber erst mal versuchen, denjenigen mit Tatsachen zu versorgen.
      Ist der derjenige aber merkbefreit oder stellt sich taub, ist hier durchaus eine Intention zu erkennen.
      Als Betroffener wuerde ich dich wegen "Verunglimpflichung des Andenkens Verstorbener" anzeigen. Wenn meine Familie dort wirklich draufgegangen waere, ist der Zweifel einfach nur laecherlich und eine Beleidigung.
    • Ich will jetzt erst einmal eines feststellen, was Du irgendwie nicht begreifst, oder ich habe Dich jetzt komplett mißverstanden, im Falle dass ja, sorry; wir reden hier rein hypothetisch über die Anwendbarkeit des Gesetzes. Ich selbst habe mich dazu noch nicht geäußert und werde dies auch nicht tun, da ich mir nicht anmaße, die Geschichte beurteilen zu können.

      Über Zündel weiß ich nicht viel, nur, dass er anscheinend sehr vehement den Holocaust leugnet, und die Ansicht, dass es etwas nicht gibt, zu einer Art Lebensaufgabe gemacht hat.
      Was Tatsachen betrifft; im rechtlichem Bereich sollte man hier sehr vorsichtig sein. Alles, was man selbst für Tatsachen hält, lässt sich leicht in persönliche Interpretation verirren.
      Die "Verunglimpflichung des Andenkens Verstorbener" ist in dem Falle nur mitnichten geboten, zum einen muss geklärt werden, ob die Frage nach dem Warum und Wieso des Todes tatsächlich relevant ist, für das "Andenken des Verstorbenen", zum anderen aber hat der Tod von dem Ehepaar Müller nichts mit Massentötung zu tun. Das heißt, selbst wenn das Ehepaar Müller durch die Nazis getötet worden wäre, heißt dies noch lange nicht, dass es ein Ehepaar unter Vielen gewesen ist. Folglich ist durch die Leugnung des Holocaust nicht die Leugnung des Todes der beiden Müllers eingeschlossen. Also die Argumentation würde Dir jeder Anwalt um die Ohren hauen.

      Es gibt aber ein Problem, das ich mit der ganzen Sache habe. So lange keine Volksverhetzung, kein Aufruf zum Mord oder dergleichen stattfindet; wieso darf niemand etwas anzweifeln, das die Allgemeinheit für "bewiesen" hält? Mal ganz allgemein gefragt. Vorgaben von Meinungen; das sind ja die Methoden, die man den Nazis immer wieder vorwirft.
    • Hm. Ich finde es interessant, wie du dich darüber aufregst, Matti. Soweit ich lesen konnte hat hier niemand was von Medien geschrieben. Rex meinte lediglich, dass man wohl kaum bestraft werden kann, wenn man jemand anderem privat sagt, dass man nicht annimmt, dass es den Holocaust gab. Sowas in den Medien zu sagen ist natürlich was anderes... :rolleyes:
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    • Yep, Lord Syn, dergleichen in den Medien zu äußern kommt wohl öffentlichem Suizid nahe.
      Ich muss aber auch sagen, dass ich es sehr bedenklich finde, wie schnell einen Menschen in eine Schablone pressen. Ich war ja schon mal hier in diesem Forum rechtsradikal, bloß weil ich festgestellt habe, dass Völkermord bereits vor dem Verbrechen an Juden bekannt war. Dann stelle ich fest, dass dieses Gesetz sehr interpretationsoffen ist, plötzlich redet man mir gegenüber von "so einer Einstellung" (ich weiß wirklich nicht, ob das jetzt tatsächlich auf mich bezogen war) und redet darüber, dass man mich verklagen würde *lach*. Das zeigt nochmals die Hysterie, dass man einer Person, die versucht, die Dinge objektiv zu sehen, gleich ankreidet, mit irgendeiner Seite zu sympathisieren. Ich gehöre weder zu den Leuten, die im Stechschritt durch die Gegend marschieren, noch zu den Linksextremen, die solchen Leuten ordentlich eines auf die Fresse geben wollen. Nur um das mal klargestellt zu haben... :nono: