Rundfunkgebühren? Was war das noch gleich? Richtig, das sind die Gebühren, die die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kassiert, damit wir Programme empfangen können, die wir ehrlich gesagt, gar nicht haben wollen um Sendungen zu sehen wie Frontal21, die wir gar nicht sehen wollen auf einem Gerät, dass eh uns gehört, weil wir es ja kaufen mussten. (Anm. d. Red. Premiere schafft das für einen vergleichbaren Preis, hat aber ein weitaus besseres Programmangebot).
Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind "neuartige Rundfunkgeräte". Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.
Haben wir uns also bisher über die GEZ Gebühren eh schon genug geärgert, können wir das ab 2007 mit Recht noch mehr tun, denn ab dem 1.1.2007 wird es auch eine "Internet-Rundfunkgebühr" geben, denn ab dann gelten Computer mit Internetzugang als "neuartige Rundfunkgeräte". An dieser Stelle sei Frau Heide Simonis (SPD) gedankt, die man hier durchaus als Vorreiterin und Wegbereiterin für diesen Schachzug nennen darf.
Damit war Frau Simonis den öffentlich-rechtlichen Intendanten immer ein gern gesehener Gast, da diese mit der Internetgebühr ihre Webseiten finanzieren wollten, um dem privaten finanziell nur schwach versorgten "Wildwuchs im Web" endlich den Garaus machen zu können. Dabei ist ihnen die EU-Kommission in Brüssel zwar mittlerweile etwas im Weg, doch die von den Intendanten seit vielen Jahren ersehnte Rundfunkgebühr für Internet-Chat und E-Mail (Kommt die Rundfunkgebühr für E-Mail?) wurde dennoch ohne nennenswerte Widerstände verabschiedet – von Juristen und Politikern, die E-Mail und Web entweder gar nicht nutzen oder zumindest nicht selbst dafür zahlen und wirklich glauben, dass Internetzugänge vorwiegend zum Radio hören und Fernsehen benutzt werden. Und ist (auch private) E-Mail erst einmal ganz offiziell als Rundfunk definiert – und ebenso Telefonie, wenn es sich um Voice over IP handelt – so ist auch das den Juristen der öffentlich-rechtlichen Anstalten schon lange lästige Brief- und Fernmeldegeheimnis Geschichte, sobald IP-Technik zur Übertragung verwendet wird.
Den vollständigen Artikeln, der mit einigen interessanten Fakten und Zitaten gefüllt ist, findet ihr hier. Viel Spaß beim lesen.
heise.de/tp/r4/artikel/20/20115/1.html
oO ich kann dazu erstmal nichts sagen, muss es erstmal verdauen
Was ist ist was nicht ist möglich