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Vorherige Beiträge 20

  • also miener meinung nach sollten geschwister so viel sex haben wie sie wollen, solange sie den schaden bzw. das geschädigte Kind am Ende gegebenenfalls selber tragen......
    also wenn sie es schon machen sollten sie sich über die risiken bewust sein und vor allem sollen sie wissen, was sie dem kind gegebenenfalls damit auntun......
    ist geschützter sex unter geschwistern eigentlich auch verboten????
    weil das macht j aso überhaupt keinen sinn.....
    ich bin der ansicht, dass jeder mit dem sex haben sollte, mit dem er will solange dieser das auch so will......


    :nono:
  • Original von MoD3000
    Aber machen wir das etwas größer...

    Nö, sorry, aber das machen *wir* nicht. Das Thema scheint Dich ja wirklich zu interessieren - aber von mir kann ich das nicht behaupten.

    Also, wer will in eine kleine Diskussion zu ausgewählten Punkten der Jurisprudenz einsteigen?
  • Original von quigor
    Original von MoD3000
    Ich bin relativ sicher, dass die Therapeuten auch daraus noch ein lustiges Gutachten bauen können. Aber auch Al-Capone hat man wegen Steuerhinterziehung..., ist schon klar.

    Nö. Nach welcher gesetzlichen Vorschrift wolltest Du denn unbescholtene Bürgerinnen einer zwangsweisen Begutachtung zuführen lassen?

    Ich finde, dieser Punkt spricht gegen deine Argumentation. Von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht kann das Opfer (wg. verwandtschaftlichem Verhältnis) auch bei Paragraph 173 Gebrauch machen, was, wenn der Täter sich nicht total dämlich anstellt, das Verfahren ziemlich zäh machen wird. Wenn du vorraussetzt, dass das Opfer nicht kooperativ ist, und niemandem von Vaginalverkehr erzählt hat, dann nützt dir 173 nichts. 174ff hingegen greifen bei jedwedem sexuellen Vergehen, machen also die Tür auf für eine weitergehende Handhabe, zumal bei dem von dir beschriebenen Szenario bereits von Vergewaltigung im Kindes- oder/und Jugendalter ausgegangen werden kann, was du nachfolgend bis ins 28. Lebensjahr verfolgen kannst.

    Da mich allerdings der Themenkomplex der quasi erzwungengen Begutachtung interessiert, werde ich dazu mal ein Amtsgericht/Anwalt konsultieren.

    Fragst Du das im Ernst? 44-jähriger Mann, 23-jährige Frau. Alles klar?

    Komm, das ist zu allgemein - Dieter Bohlen fickt 20+ und die Presse jubelt.

    Dieter Bohlen fickt seine Tochter? Und das ist so völlig an mir vorbeigegangen? :D

    Nö, ich hob nur auf den von dir so herausgehobenen Altersunterschied ab. :)
    Ich wollte ja eine Situation, in der sexueller Missbrauch nicht greift. Aber machen wir das etwas größer: da sexueller Missbrauch eine Mindesterwartung von 3 Monaten (!) hat, erwarte ich von dem von dir geschilderten Fall mindestens eine "schutzlose Auslieferung" des Opfers, wenn nicht sogar "Drohungen", die den Tatbestand der Vergewaltigung komplettieren.

    Aber schon gut. Sobald Du Justizminister bist, wirst Du den 173er streichen und der Freiheit des Bürgers endlich zu ihrem Recht verhelfen.

    Falsch. Wenn ich Bundeskanzler bin, werde ich dich zu meinem Justizminister berufen :P
    (Oder doch lieber Wissenschaft? Mhh, ich mach ein Hellboard-Schatten-Kabinett auf)
  • Original von MoD3000
    Ich bin relativ sicher, dass die Therapeuten auch daraus noch ein lustiges Gutachten bauen können. Aber auch Al-Capone hat man wegen Steuerhinterziehung..., ist schon klar.

    Nö. Nach welcher gesetzlichen Vorschrift wolltest Du denn unbescholtene Bürgerinnen einer zwangsweisen Begutachtung zuführen lassen?

    Fragst Du das im Ernst? 44-jähriger Mann, 23-jährige Frau. Alles klar?

    Komm, das ist zu allgemein - Dieter Bohlen fickt 20+ und die Presse jubelt.

    Dieter Bohlen fickt seine Tochter? Und das ist so völlig an mir vorbeigegangen? :D

    Aber schon gut. Sobald Du Justizminister bist, wirst Du den 173er streichen und der Freiheit des Bürgers endlich zu ihrem Recht verhelfen.
    Ich gratuliere zum noblen Werk.
  • Original von quigor
    Und das schaffst du damit? Wie bereits geschrieben, Arschficker kriegst du damit nicht, und den aktuellen Akt nachzuweisen, um, schwierig. Als Staatsanwalt fänd ich es entsprechend einfacher, einen Gutachter bestätigen zu lassen, dass das Opfer psychisch von diesem Schwein abhängig ist und er das ausnutzt. Darauf steht Knast, ob nun verwandt oder nicht.

    Ich finde die Einschränkung selbst fragwürdig. Aber realiter wird dieses Loch in einem solchen Fall kaum ausgespart werden.
    Und als Staatsanwalt hätte ich wahrscheinlich ein gewisses Problem, eine junge Dame, die nichts davon wissen will, davon zu überzeugen, daß eine derartige Begutachtung doch in ihrem Sinne wäre.

    Ich bin relativ sicher, dass die Therapeuten auch daraus noch ein lustiges Gutachten bauen können. Aber auch Al-Capone hat man wegen Steuerhinterziehung..., ist schon klar.

    Welche Situation müsste ich mir vorstellen, damit sexueller Missbrauch nicht gegeben ist, aber Inzest greift?

    Fragst Du das im Ernst? 44-jähriger Mann, 23-jährige Frau. Alles klar?

    Komm, das ist zu allgemein - Dieter Bohlen fickt 20+ und die Presse jubelt. Ja klar gibt es solche Fälle, in denen kaputte Arschlöcher das Leben ihrer Kinder ruinieren, weil sie sie eher Haushaltsgegenstand denn als Individuum behandeln. Das solchen Sickos das Handwerk gelegt werden muss - wer würde widersprechen. Aber ich bin der Meinung wir können 173 hinreichend leicht durch die nachfolgenden Paragraphen auffangen, wenn sich alle ein wenig Mühe geben.
    Allerdings kann man sich eben auch fragen, wer hat die letzten Fälle überhaupt und warum angezeigt?
  • Original von MoD3000
    Um, ich hatte aus "Wenn Papi seine süße kleine Prinzessin" wohl die falschen Schlüsse gezogen. Auf Erwachsene hast du dich m.E. nicht bezogen. Aber s.o.

    Mea maxima culpa. Zur Konkretisierung: Ich habe von langjährigen Verhältnissen gesprochen, die mit Mißbrauch in der Kindheit begonnen haben und sich bis über die Adoleszenz fortsetzen.

    Und das schaffst du damit? Wie bereits geschrieben, Arschficker kriegst du damit nicht, und den aktuellen Akt nachzuweisen, um, schwierig. Als Staatsanwalt fänd ich es entsprechend einfacher, einen Gutachter bestätigen zu lassen, dass das Opfer psychisch von diesem Schwein abhängig ist und er das ausnutzt. Darauf steht Knast, ob nun verwandt oder nicht.

    Ich finde die Einschränkung selbst fragwürdig. Aber realiter wird dieses Loch in einem solchen Fall kaum ausgespart werden.
    Und als Staatsanwalt hätte ich wahrscheinlich ein gewisses Problem, eine junge Dame, die nichts davon wissen will, davon zu überzeugen, daß eine derartige Begutachtung doch in ihrem Sinne wäre.

    Welche Situation müsste ich mir vorstellen, damit sexueller Missbrauch nicht gegeben ist, aber Inzest greift?

    Fragst Du das im Ernst? 44-jähriger Mann, 23-jährige Frau. Alles klar?
  • Original von quigor
    Noch einmal: Es geht darum, die psychisch gebrochene 22-jährige davor zu bewahren, den Rest ihres erbärmlichen Lebens mit ihrem sie so inniglich liebenden Vater zu verbringen.

    Und das schaffst du damit? Wie bereits geschrieben, Arschficker kriegst du damit nicht, und den aktuellen Akt nachzuweisen, um, schwierig. Als Staatsanwalt fänd ich es entsprechend einfacher, einen Gutachter bestätigen zu lassen, dass das Opfer psychisch von diesem Schwein abhängig ist und er das ausnutzt. Darauf steht Knast, ob nun verwandt oder nicht.

    Es gibt hier tatsächlich Konstellationen, die Du nicht mit dem Mißbrauchsparagraphen und schon gar nicht mit Vergewaltigung in den Griff kriegst.

    Gerade wegen der entsprechend einschlägigen Strafen auf beides würde ich es damit probieren, Interesse vorrausgesetzt. Welche Situation müsste ich mir vorstellen, damit sexueller Missbrauch nicht gegeben ist, aber Inzest greift?

    Und noch einmal: Es geht hier nicht um das Kindesalter. Sondern darum, daß der Arsch, der seinem Kind - illegaler- aber nicht aufgedeckterweise - erfolgreich das Kreuz gebrochen hat, hinterher nicht in aller Ruhe die Früchte seines noblen Werks genießen darf.

    Um, ich hatte aus "Wenn Papi seine süße kleine Prinzessin" wohl die falschen Schlüsse gezogen. Auf Erwachsene hast du dich m.E. nicht bezogen. Aber s.o.
  • Original von MoD3000
    Ach deswegen folgt auf 173 die 174: Missbrauch von Schutzbefohlenen..
    Ne du, ich glaub, damals hatte man Anderes im Sinn.

    Nein.
    Noch einmal: Es geht darum, die psychisch gebrochene 22-jährige davor zu bewahren, den Rest ihres erbärmlichen Lebens mit ihrem sie so inniglich liebenden Vater zu verbringen.
    Es gibt hier tatsächlich Konstellationen, die Du nicht mit dem Mißbrauchsparagraphen und schon gar nicht mit Vergewaltigung in den Griff kriegst.

    Und noch einmal: Es geht hier nicht um das Kindesalter. Sondern darum, daß der Arsch, der seinem Kind - illegaler- aber nicht aufgedeckterweise - erfolgreich das Kreuz gebrochen hat, hinterher nicht in aller Ruhe die Früchte seines noblen Werks genießen darf.
  • Original von quigor
    Das ist vielleicht ein wenig dramatisch ausgedrückt.
    Aber de facto stellt dieser Paragraph nicht den lustfeindlichen Zeigefinger der bösen Staats-Gouvernante dar, die große Romanzen zwischen verschwisterten Romeos und Julias verhindern will, sondern es ist als Schutz - vor allem junger Frauen - gegen sexuelle Übergriffe meist älterer männlicher Familienmitglieder gedacht. Klassischerweise der Vater oder der ältere Bruder.

    Ach deswegen folgt auf 173 die 174: Missbrauch von Schutzbefohlenen..
    Ne du, ich glaub, damals hatte man Anderes im Sinn.

    Nachdem in solchen Abhängigkeitsverhältnissen das Opfer oft nicht einmal fähig ist, dagegen zu protestieren, geschweige denn, den Täter zu klagen, ist mit dieser gesetzlichen Bestimmung eine Möglichkeit gegeben, trotzdem dagegen vorzugehen.

    Missbrauch und Vergewaltigung werden als Straftaten von Amts wegen verfolgt. Die Ausgangslage ist nicht anders als bei 173, nur gibt man sich bei diesen Straftaten (hoffentlich *sigh*) wirklich Mühe.

    Richtig. Wenn Papi seine süße kleine Prinzessin immer nur in den Arsch fickt, und die Kleine brav beteuert, daß ihr Papi der tollste und liebevollste Arschficker von hier bis Nebraska ist (Kunststück, in der Regel ist er dann auch der einzige - ist ja schließlich *seine* kleine Prinzessin), dann ist gemäß dieser Gesetzeslage alles in Ordnung in der besten aller Welten.

    Non, non, NON! Das ist eine Pervertierung unseres Rechtssystems. Kinder haben keinen Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung, sie werden bis zum Erreichen eines festgelegten Alters in diesem Lande als sexuell unmündig und deswegen von Staats wegen als zu schützen betrachtet.
  • Original von Lord Syn
    Aber irgendwo ist es dann doch problematisch, wenn das ganze auf Freiwilligkeit basiert.

    Tja, genau diese sogenannte (!) Freiwilligkeit ist das Problem bei der Sache - langjährige Opfer solcher Verhältnisse sind einfach psychische Krüppel. *shrug*

    Und warum wurde nur der vaginale Verkehr verboten und nicht der orale oder anale? Dann wäre ein Übergriff immer noch durchführbar, eben auf eine andere Art und Weise. Also ist das Gesetz wohl auch nicht völlig durchdacht, oder?

    Richtig. Wenn Papi seine süße kleine Prinzessin immer nur in den Arsch fickt, und die Kleine brav beteuert, daß ihr Papi der tollste und liebevollste Arschficker von hier bis Nebraska ist (Kunststück, in der Regel ist er dann auch der einzige - ist ja schließlich *seine* kleine Prinzessin), dann ist gemäß dieser Gesetzeslage alles in Ordnung in der besten aller Welten.